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Kategorie: Allgemein
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Waschmittel KlageIn Icking zog kürzlich ein Ehepaar vor Gericht, weil sie sich von ihrem Nachbarn gestört fühlten. Doch nicht laute Musik oder Haustiere waren wie sonst üblich der Grund des Streits, sondern der Duft des Waschmittels, das die Nachbarn verwendeten.

„Uns stinkt's“, denkt sich ein Rentnerehepaar aus Icking. Der Grund: Sobald im Nachbarhaus die Waschmaschine läuft, wehen starke Waschmittelgerüche bis über die Hecke in den Garten des Ehepaars.

Das Paar fühlt sich dadurch so stark belästigt, dass es sogar seine Gartenarbeit unterbricht, um in einen abgeschlossenen Raum zu flüchten. Selbst die Äpfel, die am Baum nahe der Grundstücksgrenze hängen, riechen nach dem Waschmittel der Nachbarn.

Auch das Salatbeet benötigt einen zusätzlichen Schutz durch eine Abdeckung, damit verhindert wird, dass der Waschmittelduft womöglich erst in die Salatschüssel und dann in das Verdauungssystem der Rentner gelangt.

Doch damit nicht genug:
Aufgrund der starken Geruchsbelästigung gibt die Rentnerin vor Gericht an, dass sie sogar an körperlichen Beschwerden litte und in psychiatrischer Behandlung sei.

Mittlerweile habe sie schon regelrechte Panik, von einem Waschmittelduftschwall überrascht zu werden, wenn sie ungeahnt das Haus verlässt.

Die Eheleute fordern von den zwei beklagten Mietparteien, dass diese schnellstmöglich eine andere Lösung finden. Die Kläger hätten die passenden Ideen auch schon parat: So könnten die Nachbarn im Keller einfach Entlüftungsschächte ziehen, damit die Düfte im eigenen Garten verbleiben. Auch wenn die Mieter des Nachbarhauses auf moderne Trockner umsteigen würden, wäre das Duftproblem schnell vom Tisch.

Selbst ein geruchsloses Waschmittel könnte Abhilfe schaffen. Alle Vorschläge werden von den beiden beklagten Parteien jedoch abgelehnt, denn niemand möchte sich vom Nachbarn vorschreiben lassen, wie er zu waschen hat. Nur wenn die Kläger neue Wäschetrockner bezahlen würden, wären die Beklagten bereit, auf modernere Geräte umzusteigen.

Trotz allen Bemühungen der Richterin, die beiden Nachbarn zu einer Einigung im Guten zu bewegen, scheitert sie am Ende. Jetzt wird ein Sachverständiger beauftragt, der sich erst einmal ein Bild von der Lage verschaffen soll. Danach trifft man sich wieder vor Gericht.